Die gesetzliche Krankenversicherung für Jedermann
Eine der fünf Säulen des deutschen Sozialsystems ist die gesetzliche Krankenversicherung. Derzeit gibt es ca. 1.000 verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland. Dazu zählen
- Ersatzkassen
- Betriebskrankenkassen
- Innungskrankenkassen
- Allgemeine Ortskrankenkassen
- Seekrankenkassen
- Bundesknappschaft
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
In Deutschland ist es Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Bis zu einer bestimmten Höhe des Einkommens, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, ist der Arbeitnehmer automatisch bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Selbständige und Arbeitnehmer, die Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen, sowie Freiberufler können sich bei den gesetzlichen Krankenkassen als freiwilliges Mitglied aufnehmen lassen oder sich aber bei einer der privaten Krankenversicherungen vertraglich binden.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, ihre nicht berufstätigen Ehepartner und Kinder beitragsfrei aufnehmen zu lassen. Bei den privaten Krankenversicherungen ist die beitragsfreie Aufnahme der Ehegatten und Kinder nicht gegeben.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen Leistungen, die auf Grund ihres Leistungskataloges basieren. Diese Leistungen sind in der Regel Sachleistungen wie z. B. ärztliche Behandlung, stationäre Behandlung im Krankenhaus, zahnärztliche Behandlung, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr. Als Geldleistungen sind u. a. Krankengeld und Mutterschaftsgeld im Leistungskatalog erhalten.
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet. Ab 2011 wird die Regelung geändert und zwar in der Form, dass die Arbeitgeber dauerhaft 7,3% und die Arbeitnehmer 8,2% für den Beitrag bezahlt. Auch kann von den Krankenkassen ein Zusatzbeitrag von max. 1% des Bruttoeinkommens der Mitglieder gefordert werden. Der Höchstbetrag hierfür beträgt EUR 8,00 pro Monat und Versichertem.
