Internetsperren verfassungswidrig!
Hurra! Das dürfte ja endlich einmal ein Erfolg sein, über den sich so mancher freut. Nachdem die Koalition das Zugangserschwerungsgesetz zurückgenommen hatte, hatte jetzt eine Verfassungsbeschwerde ebenfalls keine Wirkung, weil die Begründungsanforderungen nicht erfüllt wurden.
So können nun Anhänger von Glücksspielen diese bis auf Weiteres im Internet genießen, ohne Angst haben zu müssen, dass eine Sperre den Zugang nicht mehr möglich macht.
Seien wir doch mal ehrlich. Jeder der möchte kann solche Internetsperren sowieso umgehen. Die Kenntnisse, die dazu benötigt werden sind nicht so speziell, dass dies nur auf einen bestimmten Personenkreis zutrifft. Und wenn jemand auf gewisse Seiten zugreifen möchte, die gesperrt sind, genügt in der Regel schon ein Blick in ein einschlägiges Forum, wo dann die genaue Vorgehensweise zum Knacken der Sperre ganz genau beschrieben wird.
Internetseiten mit gefährlichen und rechtswidrigen Inhalten müssen nicht gesperrt werden, sondern gleich gelöscht, wie zum Beispiel Kinderpornos und dergleichen. Was allerdings Glücksspiele angeht, so sollte jeder Erwachsene selber entscheiden können, ob er das möchte, oder nicht.
